Anmerkung:
09.12.2024 Das Betteln ist in der Landeshauptstadt Potsdam nicht verboten, weder durch Gesetze noch Verordnungen.
Betteln wurde 1974 als Straftatbestand im Strafgesetzbuch gestrichen. Das "stille Betteln" wird seitdem geduldet und gilt juristisch nicht als unzumutbare Beeinträchtigung.
Beim aggressiven Betteln müsse im Einzelfall geprüft werden, ob die Straftatbestände der Nötigung oder der Beleidigung erfüllt werden (Polizei). Sicherlich muss der Bürger insoweit geschützt werden, als dass durch aggressives Betteln oder weiteres Handeln direkt in seine Persönlichkeitssphäre (körperliche Unversehrtheit, Ehre, Freiheit u. a.) eingegriffen wird.
Entscheidend für die Umsetzung der geltenden Regelungen ist deren Durchsetzung durch die Ordnungskräfte in Form der Polizei oder des Ordnungsamtes sowie privatrechtlich durch den Händler (Hausrecht).
Sollte es zu aggressivem Betteln oder Ähnlichem in der Innenstadt kommen, kann die Einsatzzentrale des Ordnungsamt-Außendienstes informiert werden.
Die Einsatzzentrale erreichen Sie unter der Rufnummer Potsdam 289 1642
Mo – Fr 07:00 – 21:30 Uhr
Sa 09:00 – 18:00 Uhr
So / Feiertag 09:00 – 18:00 Uhr
oder Einsatzzentrale@rathaus.potsdam.de
Die Mitarbeitenden des Ordnungsamtes werden zunächst versuchen vor Ort einzugreifen. Gelingt dies nicht, muss die Polizei hinzugerufen werden. Selbstverständlich können die betroffenen Bürger oder Händler auch gleich die Polizei um Hilfe bitten.
Die Polizeiinspektion erreichen Sie unter 0331 5508-0.
06.12.2024 Vielen Dank für Ihren Hinweis. Er wurde an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet.
Bitte lesen Sie hierzu die Hinweise zur Meldung 328206.