Anmerkung:
12.12.2024 Ihren Hinweis nahmen die Mitarbeitenden des Inspektionsaußendienstes zum Anlass für eine gezielte Kontrolle.
Dabei wurde festgestellt, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß zugelassen ist.
Der Verstoß gegen die Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) wegen abgelaufener Hauptuntersuchung wurde geahndet.
Eine gesetzliche Regelung, die das längere Parken eines amtlich zugelassenen Kraftfahrzeuges im öffentlichen Verkehrsraum verbietet, gibt es nicht.
Zum momentanen Zeitpunkt geht von diesem Fahrzeug keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit aus.
Ein weiteres behördliches Eingreifen ist daher derzeit nicht geboten.
Sofortige Mitteilungen zu aktuellen Behinderungen oder zum Falschparken können auch direkt an die Einsatzzentrale des Ordnungsamtes unter der Rufnummer Potsdam 289 1642
Mo – Fr 07:00 – 21:30 Uhr
Sa 09:00 – 18:00 Uhr
So / Feiertag 09:00 – 18:00 Uhr
oder einsatzzentrale@rathaus.potsdam.de gegeben werden.
Somit wären effiziente und gezielte Kontrollen an diesem Ort leistbar.
03.12.2024 Vielen Dank für Ihren Hinweis. Er wurde an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet.