Gehwegparken
Kategorie: Straßen und Wege
ID:
326909
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
Anmerkung:
11.12.2024 Das Maerker-Portal kann grundsätzlich nicht zur Beantragung von amtlichen Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen genutzt werden. Verkehrsorganisatorische Maßnahmen, die mit der Aufstellung oder Entfernung von Verkehrszeichen der StVO einhergehen, bedürfen der straßenverkehrsrechtlichen Prüfung und Anordnung durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde.
Wir bitten um Verständnis, dass für ein solches zu führendes Prüf- und Verwaltungsverfahren eine direkte Antragstellung an diese Behörde erforderlich ist. Bitte senden Sie Ihren schriftlichen, formlosen und hinreichend begründeten Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung von Verkehrszeichen für das Stadtgebiet Potsdam betreffend, direkt an Landeshauptstadt Potsdam, Straßenverkehrsbehörde, Friedrich-Ebert-Straße 79/81, 14469 Potsdam.
Bereits jetzt kann jedoch schon mitgeteilt werden, dass das Durchsetzen der notwendigen Gehwegbreiten in der Beyerstraße bei der vorgegebenen Parkordnung (halb auf dem Gehweg) den verantwortlichen Mitarbeitern des Ordnungsamtes obliegt. Diese entscheiden vor Ort und nach Opportunität, ob ggf. ein Einschreiten in Form von Verwarnungen oder andere Maßnahmen notwendig sind. In Fahrtrichtung Puschkinallee findet das Parken auf der Fahrbahn, nicht auf dem Gehweg statt.
In Bezug auf den Zustand der Gehwege erhält der Bereich Verkehrsanlagen als zuständiger Baulastträger diesen Maerker zur Kenntnis.
27.11.2024 Vielen Dank für Ihren Hinweis. Er wurde an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet.