Parken
Kategorie: Straßen und Wege
ID:
325700
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir haben die zuständige Abteilung gebeten zu prüfen, ob man da was machen kann.
Antwort:
Ein mehrfaches Hin- und Herfahren in Einfahrten und Parkplätzen ist, gemäß der Verwaltungsvorschrift der Straßenverkehrsordnung, zu dulden.
Hierzu bitten wir Sie mit der zuständigen Wohnungsbaugesellschaft in Kontakt zu treten, sodass diese die Mieter hinweisen, nicht mehr gegenüber den Privat-Parkplätzen zu parken.