Anmerkung:
Der Bürger fragt sich - die freundliche Gemeinde antwortet. Wir können Sie beruhigen. Weder sind "die Beteiligten absolut Inkompetent [sic!]" oder "will [man] die Bürger verarschen".
Die Anordnung von Geschwindigkeitsbegrenzungen obliegt, wie alle Verkehrszeichen, dem Straßenverkehrsamt des Landkreises Märkisch-Oderland - also keine spinnende Gemeinde. An Landesstraßen braucht es ein besonderes Erfordernis für Geschwindigkeitsreduzierungen (vgl. StVO). Wie bereits mehrfach kommuniziert, setzt sich die Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin seit Jahren für eine Geschwindigkeitsreduzierung sowohl im Bereich der Friedrichstraße als auch im Bereich der Bahnhofsstraße ein (wirklich, wir verarschen da niemanden!). Wir haben hier aktuell auch einen Antrag beim Straßenverkehrsamt zur Sicherung des Schulweges liegen.
Die StVO-Novelle vom 11. Oktober 2024 schafft eine Grundlage, Tempo 30 auch auf Landesstraßen auf stark frequentierten Schulwegen anzuordnen. Auf Basis dessen wird der Antrag gerade erneut beim Straßenverkehrsamt geprüft. Wenn Sie ähnlich freundlich beim Straßenverkehrsamt des Landkreises anfragen, antworten diese Ihnen sicher gern. Es steht auch jeder Bürgerin und jedem Bürger frei, einen eigenen Antrag zu stellen.