Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir werden diese in Kürze beantworten.
Antworten:
Ja es kann sein, dass die Kameraden sehr schnell das Gerätehaus verlassen und zum Einsatz fahren. Dann waren sie aber auf Grund der Nachbereitung eines vorhergehenden Einsatzes im Gerätehaus, hatten gerade Ausbildung oder waren z. B. wegen anderer Dienste, wie Terminabsicherung für Firmen, Reparaturarbeiten o.ä. bereits vor Ort.
Weiterhin haben einige Kameraden bewusst den Wohnort so gewählt, dass sie in unmittelbarer Nähe der Gerätehäuser eine Wohnung bezogen.
Die Kommunen haben entsprechend dem Brandenburgischen Brand und Katastrophenschutzgesetz ganzjährig rund-um-die Uhr eine leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen und zu unterhalten.
Durch Alarm- und Einsatzpläne für den Brandschutz und die Hilfeleistung ist sicherzustellen, dass die Einsatzkräfte jederzeit ausreichend alarmiert werden können. Die Alarmierung erfolgt über die digitalen Funkmeldeempfänger aber auch über die Sirenen. Die Sirenen sind zusätzlich für die Warnung der Bevölkerung im Rahmen der Selbsthilfe notwendig. Eine ausschließliche Alarmierung mittels Funkmeldeempfänger stellt keine adäquate Alarmierung zur bewährten Sirenenalarmierung dar. Ein flächendeckender Funkempfang kann im Gemeindegebiet nicht gewährleistet werden.
Die Sirenenalarmierung wurde auf einige bedeutende Alarmstichworte reduziert, so dass nicht bei jeder Alarmierung auch die Sirenen mitlaufen. Aber sobald es um Menschenleben und dem Schutz von hohen Sachwerten (so wie bei der von Ihnen genannten Alarmierung) geht, werden die Sirenen weiterhin ausgelöst. Eine Deaktivierung, wenn auch nur in den Nachtstunden, kann zur Folge haben, dass nicht ausreichend Kameraden alarmiert werden können (z. B. Funklöcher). Das Risiko, dass in solch einem Fall Menschenleben gefährdet wird, kann nicht verantwortet werden.