30er Zone
Kategorie: Straßen und Wege
ID:
313427
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir informieren die zuständige Abteilung mit der Bitte, sich der Sache anzunehmen.
Antwort:
Die Beschilderung in der Woltersdorfer Straße ist gemäß der Straßenverkehrsordnung ordnungsgemäß beschildert. Die Regelung zur Vorfahrt ist in § 10 der Straßenverkehrsordnung klar geregelt. Und dabei ist das Bord an den zuführenden Straßen nicht relevant.