Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir bitten die zuständige Abteilung, sich dem Sachverhalt anzunehmen.
Antwort:
Wir werden das Restaurant noch einmal sensibilisieren. Für den Bereich der Außengastronomie gelten jedoch etwas erleichterte Bedingungen entsprechend des Landesimmissionsschutzgesetzes.
Gleichzeitig hat die Gemeinde eine Anzeige von der Polizei weitergeleitet bekommen wegen ruhestörenden Lärm. Dieser ging jedoch nicht vom Restaurant aus, sondern von einem Privatgrundstück, von welchem die Schallimmissionen auch bis zu Ihrer Wohnung gelangt sein könnten.
Zeitlich passt das mit Ihrem Hinweis zusammen. Gegen den Verursacher wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.