Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir erkundigen uns.
Antwort - aufgepasst und hin gesetzt, jetzt wird es fachlich:
Die ZTV-Ing in Verbindung mit der DIN 1076 gilt nur für Stützbauwerke mit einer Absturzhöhe von über 1,50 m. Die angebrachte L-Elementewand hat eine maximale Absturzhöhe von 1,10 m. Hierbei gelten die Vorschriften für Absturzsicherungen entlang von Fußwegen (Geländer mit 1,0 m Höhe) und Radwegen (Geländer mit 1,30 m Höhe). Die Anordnung von Füllstabgeländern ist dort nicht vorgeschrieben. Die zitierte DIN 18034-1 gilt nur für Spielplätze und –flächen.
Weiterhin weisen wir darauf hin, dass ein Waldbesucher die Waldwege/den Wald auf eigene Verantwortung bzw. eigene Gefahr nutzt.
Wir bitten höflichst zukünftig auf mehrfache Meldungen zu verzichten.