Lärm und Abgase
Kategorie: Geruchs- und Lärmbelästigung
ID:
311908
Status: erledigt (grün).
Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Die zuständige Abteilung ist informiert.
Antwort:
Der Veranstalter hat die Auflage bis zum 31.08. Lärmmessprotokolle zur Veranstaltung vorzulegen. Nach Erhalt der Lärmmessprotokolle werden die Werte überprüft und im Falle von Verstößen auch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Im Falle dessen, dass keine Protokolle eingereicht werden droht ebenfalls ein Ordnungswidrigkeitenverfahren, aufgrund des Verstoßes gegen die Auflage.