Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir haben die zuständige Abteilung gebeten sich der Sache anzunehmen.
Antwort:
Die Straße ist gut einsehbar, stellt keinen Kurvenbereich dar, ist breit ausgebaut (Restfahrbahnbreite ist somit gegeben) und ist zudem gemäß unseren Feststellungen nie „zugeparkt“. Somit möchten wir auf die erforderliche gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr hinweisen.
Es kann natürlich auch hier wieder ein Antrag beim Straßenverkehrsamt gestellt werden, mit der Bitte einer Überprüfung der Notwendigkeit zur Aufstellung von Haltverbotsschildern.