Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir haben die Anregung zur Prüfung an die zuständige Abteilung weitergegeben.
Antwort:
Für eine Verkehrsberuhigung muss der Aufenthaltscharakter der Straße erkennbar sein. Dazu wären umfangreiche bauliche Maßnahmen notwendig. Auf Grund vieler andere Prioritäten, sind diese aktuell nicht geplant.
In der jetzigen Form würde eine Anordnung für einen verkehrsberuhigten Bereich vom zuständigen Straßenverkehrsamt des Landkrieses nicht erfolgen. Wir möchte doch darauf hinweisen , dass diese Straße – im Gegensatz zu vielen anderen Straßen- bereits diverse Vorrichtungen zur Entschleunigung des Verkehrs aufweist (Verschenkung, Aufpflasterung, Einengung).