LKW parkt direkt vor einem Schlagloch
Kategorie: Straßen und Wege
ID:
243940
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir haben die zuständige Abteilung informiert sich der Sache anzunehmen.
Zwischenantwort:
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Gerne verweisen Sie auf § 12 Absatz 3a der Straßenverkehrsordnung: Mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiger Gesamtmasse ist innerhalb geschlossener Ortschaften in reinen und allgemeinen Wohngebieten […] das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig. […] Bedeutet im Umkehrschluss, LKW mit einer Gesamtmasse unter 7,5 t dürfen im reinen oder allgemeinen Wohngebiet auch tagsüber parken.
Das Ordnungsamt kontrolliert regelmäßig, ob es hier zu Verstößen im ruhenden Verkehr kommt.
Zudem wurde der MAERKER Eintrag zur Beseitigung des Schlaglochs an die Fachabteilung Tiefbau weitergeleitet .