Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
28-08-2024
Bei der Herstellung einiger Wahlbenachrichtigungskarten ist leider bei der Zuordnung der Wahlberechtigten zu ihren jeweiligen Wahlbezirk und dem dazugehörigen Wahllokal ein Fehler aufgetreten. Aus diesem Grund wurden berichtigte Wahlbenachrichtigungskarten versandt. Wahlberechtigte die bereits mit der fehlerhaften Wahlbenachrichtigungskarte Briefwahlunterlagen beantragt haben, müssen diese nicht noch einmal beantragen. Die Korrektur bezieht sich nur auf die Zuordnung zum jeweiligen Wahlbezirk/Wahllokal und ist nur für die Wähler relevant, die ihr Wahlrecht am Wahlsonntag im Wahllokal wahrnehmen wollen.
Mit dem Versenden der beantragten Briefwahlunterlagen wurde am Montag, dem 26.08.2024 begonnen.
29-08-2024