Anmerkung:
Ihr erster Hinweis im Marker wurde unmittelbar nach Eingang an den zuständigen Baulastträger, den Landesbetrieb Straßenwesen, weitergeleitet. Von dort wurde der Eingang bestätigt und mitgeteilt, dass eine Kontrolle des Regenwassereinlaufs erfolgen wird.
Da es sich bei der betroffenen Straße um eine Bundesstraße handelt, liegt die Zuständigkeit für die Reparatur und Instandsetzung beim Landesbetrieb. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Maßnahmen auf Bundesstraßen oftmals umfassender geplant und daher nicht immer kurzfristig umgesetzt werden können.
Für genauere Informationen zum weiteren Vorgehen sowie zu möglichen Reparaturzeiträumen bitten wir Sie, sich direkt an den Landesbetrieb Straßenwesen zu wenden.
Wir danken für Ihr Verständnis.