Status
Beschreibung
Ort/Datum/Foto
Gefährliche Engstelle
Kategorie: Straßen und Wege
ID:
358343
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Ein Parkverbot ist dann nicht zulässig, wenn die Mindestbreite an dieser Stelle ohnehin unterschritten wäre, da dann der Tatbestand des Parkens an einer engen/unübersichtlichen Straßenstelle greifen würde.
Bisher führten alle Messungen im Schwarzen Weg zu einer Mindestdurchfahrtsbreite von 3,05 m und wurden somit als zulässig erachtet.
Der Außendienst wird dies jedoch verstärkt mit im Blick haben.