Anmerkung:
04.11.2024: Vielen Dank für Ihren Hinweis. Den Hinweis geben wir an die Fachabteilung zur Bearbeitung.
20.03.2025: Zur der geschilderten Problematik hat die Stadt Spremberg/Grodk sich mit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises wie folgt verständigt:
Die Straßenverkehrsbehörde hat nach dem Bau der Georgenstraße im Jahr 2007 die Verkehrsbeschilderung angeordnet. Aus Platzgründen ist eine andere Beschilderung auch nicht machbar. Ein gemeinsamer Geh- und Radweg bedeutet auch gegenseitige Rücksichtsname.
Zeichen 240 zeigt den gemeinsamen Fuß- und Radweg an. Durch die waagerechte Trennung der Verkehrsteilnehmer besteht keine Pflicht eine bestimmte Seite zu benutzen.
Was darf der Fußgänger? Fußgänger dürfen den gemeinsamen Fuß- und Radweg auf der ganzen Breite benutzen und dort auch stehenbleiben. Es gibt zwar eine Mindestbreite für gemeinsame Geh-und Radwege. Dagegen gilt jedoch auch: Selbst wenn die Mindestbreite aus der VwV-StVO nicht erfüllt ist, kann Zeichen 240 aufgestellt werden. Wenn das Fahrradfahren auf der Fahrbahn zu gefährlich ist, kann die Mindestbreite aus der VwV-StVO auch unterschritten werden (BVerwG, Urt. v. 16.04.2012 – 3 B 62/11)."
Da in dem Bereich eine hohe Gefahr für das Radfahren besteht, ist das VZ 240 dort sinnvoll.