Spremberg/Grodk

Maerker Spremberg/Grodk


Über den Reiter "Hinweise geben" können Sie uns Ihr Anliegen melden. Bitte versuchen Sie, Ihren Hinweis so präzise wie möglich zu beschreiben und eine genaue Ortsangabe anzugeben. Sollten Sie keine Kenntnis von den Details haben, so bitten wir Sie dennoch die Situation möglichst genau zu beschreiben bzw. Ihre Kontaktdaten zu übermitteln. Diese werden nicht veröffentlicht. Wichtig: Bei Meldungen zur sofortigen Gefahrenabwehr wenden Sie sich bitte direkt an die Polizei (Tel. 110) oder die Feuerwehr (Tel. 112). Wir legen Wert auf einen sachlichen Stil und einen freundlichen Ton. Persönliche Beleidigungen oder rufschädigende Äußerungen werden deshalb nicht veröffentlicht. Ihr Maerker-Team der Stadt Spremberg/Grodk.

Es gibt aktuell 141 Hinweise für Spremberg/Grodk.
Hier können Sie einen neuen Hinweis eingeben.


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Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - angenommen (rot)

Beendigung der KFZ-fixierten Gestaltung der Innenstadt durch Freigabe der Seilergasse für Beidrichtungsradverkehr

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 323252
Status: angenommen (rot).

Gemäß VwV-StVO sind Einbahnstraßen, die lediglich zur Maximierung von Parkplätzen und zur Beschleunigung des KFZ-Verkehrs angelegt wurden, im Regelfall für den gegenläufigen Radverkehr per Zusatzzeichen freizugeben. Dies ist in der Spremberger Seilergasse bisher nicht geschehen.

Spremberg
Seilergasse
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04.11.2024, 09:16 Uhr

 

 Anmerkung:


04.11.2024: Vielen Dank für Ihren Hinweis. Diesen Hinweis geben wir an die Fachabteilung zur Bearbeitung.

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - erledigt (grün)

Rechtswidrige Beschilderung eines untermaßigen Gehwegs mit StVO-Zeichen 240

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 323251
Status: erledigt (grün).

Eine Freigabe von Gehwegen für Radfahrer kommt nur dann in Betracht, wenn die lichte Breite des Seitenraums durchgängig mindestens 2,50m beträgt. Ein verkehrsrechtliches Abdrängen von Radfahrer in ungeeignete Seitenräume ist nicht zulässig. Die VwV-StVO wird verletzt. Bitte rechtswidrige Beschilderung in der Georgenstraße entfernen!

Spremberg
Georgenstraße
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04.11.2024, 09:10 Uhr

 

 Anmerkung:


04.11.2024: Vielen Dank für Ihren Hinweis. Den Hinweis geben wir an die Fachabteilung zur Bearbeitung.
20.03.2025: Zur der geschilderten Problematik hat die Stadt Spremberg/Grodk sich mit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises wie folgt verständigt:
Die Straßenverkehrsbehörde hat nach dem Bau der Georgenstraße im Jahr 2007 die Verkehrsbeschilderung angeordnet. Aus Platzgründen ist eine andere Beschilderung auch nicht machbar. Ein gemeinsamer Geh- und Radweg bedeutet auch gegenseitige Rücksichtsname.
Zeichen 240 zeigt den gemeinsamen Fuß- und Radweg an. Durch die waagerechte Trennung der Verkehrsteilnehmer besteht keine Pflicht eine bestimmte Seite zu benutzen.
Was darf der Fußgänger? Fußgänger dürfen den gemeinsamen Fuß- und Radweg auf der ganzen Breite benutzen und dort auch stehenbleiben. Es gibt zwar eine Mindestbreite für gemeinsame Geh-und Radwege. Dagegen gilt jedoch auch: Selbst wenn die Mindestbreite aus der VwV-StVO nicht erfüllt ist, kann Zeichen 240 aufgestellt werden. Wenn das Fahrradfahren auf der Fahrbahn zu gefährlich ist, kann die Mindestbreite aus der VwV-StVO auch unterschritten werden (BVerwG, Urt. v. 16.04.2012 – 3 B 62/11)."
Da in dem Bereich eine hohe Gefahr für das Radfahren besteht, ist das VZ 240 dort sinnvoll.

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - erledigt (grün)

Massive Gefährdung G von Radfahrern durch KFZ-Vorfahrtverletzungen und fehlende RMS-Furtmarkierungen

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 323250
Status: erledigt (grün).

Auf der Südseite der Grazer Straße verläuft ein fakultativ nutzbarer sonstiger Radweg, der am Knoten Heinrich-Heine-Weg bislang entgegen einschlägiger Richtlinien noch immer nicht mit einer erforderlichen RMD-Blockmarkierung versehen ist. Dieser Infrastrukturmangel verletzt Schutzansprüche unmotorisierter Verkehrsteilnehmer. Bitte zeitnah beheben.

Spremberg
Grazer Straße
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04.11.2024, 09:05 Uhr

 

 Anmerkung:


04.11.2024: Vielen Dank für Ihren Hinweis. Den Vorgang geben wir an die Fachabteilung zur Bearbeitung.
18.03.2025: Mit dem Verkehrszeichen 205 – Vorfahrt gewähren und dem Zusatzzeichen 1000-32 – Radfahrverkehr kreuzt von links und rechts oder Radverkehr ist in Gegenrichtung zugelassen ist die Vorfahrtsregelung bereits eindeutig geregelt. Daher benötigt es keiner zusätzlichen Furtmarkierung.
Des Weiteren ist eine Farb- bzw. Plastikmarkierung auf Granitpflaster nicht lange haltbar. Es müssten dann Markierungsnägel wie auf dem Marktplatz verwendet werden, die in diesem Bereich für Radfahrer eine große Unfallgefahr darstellen.

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - erledigt (grün)

Verfassungsfeindliche Symbole

Kategorie: Öffentliches Grün/Spielplatz
ID: 322894
Status: erledigt (grün).

Höhe Kletterturm /Rutschberg/Toilette

Spremberg
Wiesengasse 5
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01.11.2024, 11:47 Uhr

 

 Anmerkung:


04.11.2024: Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Vorgang wird an die Fachabteilung weitergeleitet.
04.11.2024: Der Betriebshof wurde mit der Beseitigung beauftragt.
06.11.2024: Der Sachverhalt ist erledigt.

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - in Arbeit (gelb)

Vermüllung Mehrgenerationenspielplatz

Kategorie: Abfall/Müll
ID: 322887
Status: in Arbeit (gelb).

Zwischen den Schaukeln, starke Vermüllung

Spremberg
Wiesengasse 5
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01.11.2024, 10:55 Uhr

 

 Anmerkung:


04.11.2024: Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Vorgang wird an die Fachabteilung gegeben.
04.11.2024: Der Betriebshof wurde beauftragt.

 

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