Wahlplakat
Kategorie: Straßenlaterne
ID:
302838
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
Maerker ist ein Internetportal, um Bürgern die Möglichkeit zu geben, die Verwaltung auf infrastrukturelle Mängel und Gefahren aufmerksam zu machen. Maerker ist jedoch kein Portal zur Veröffentlichung von Diskussionsbeiträgen und Meinungsäußerungen jeglicher Art.
Anmerkung:
19.06.2024 - Ihr Anliegen wurde an das zuständige Sachgebiet Statistik und Wahlen.
Bei weitere Fragen wenden Sie sich diesbezüglich dorthin.
Die Kontaktdaten finden Sie unter:
https://www.stadt-brandenburg.de/struktur/statistik-wahlen
21.06.2024 - Das Sachgebiet Statistik und Wahlen teilt Folgendes mit:
"Sehr geehrter Damen und Herren,
entschuldigen Sie die verspätete Meldung und vielen Dank für den Hinweis.
Politische Werbung (u. a. Wahlplakate) muss am Wahltag mindestens 20 m vom Eingang des Wahllokals entfernt sein (nicht vom Eingang des Grundstücks).
Bei der Übergabe des Wahllokals an die vorstehende Person wird u. a. geprüft, ob diese Vorgabe eingehalten wird. Wir haben keine Meldung erhalten, das dies nicht der Fall war.
Für die Wahlwerbung ist allein die jeweilige Partei zuständig. Ein Abhängen kann also nur durch sie erfolgen.
Ich hoffe ich konnte Ihnen mit meiner Information weiterhelfen."