Anmerkung:
18.09.2024 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wird an das zuständige Amt übergeben.
20.09.2024 - Der Bauhof hat die Bearbeitung übernommen.
26.02.2025 - Der Bauhof teilt folgendes mit:
Das Schadensbild stellt sich so nicht zum ersten Mal so dar und wurde bereits einmal behoben. Dabei wurde der angrenzende Ablauf überprüft und ist hier nicht für den Schaden verantwortlich.
Ohne die Feststellung und Behebung der Ursache würde der Schaden, nach einer Instandsetzung, erneut auftreten.
Es verhält sich hier aber so, wie in vielen Bereichen. Der Handlungsspielraum des Bauhofes in Eigenleistung tätig zu werden oder Firmen zu beauftragen findet seine Grenzen im Personal und den finanziellen Mitteln.
Durch die Stadt Brandenburg an der Havel müssen ca. 420 km Straßen zzgl. der (oft beidseitig) begleitenden Geh- und Radwege, Plätze, Nebenflächen von Verkehrsanlagen, Verkehrsleiteinrichtungen und Verkehrszeichen unterhalten werden. Daher werden Maßnahmen priorisiert.
Hier ist die Schadstelle gesichert und weitere Maßnahmen erfolgen entsprechend unserer Prioritäten und Kapazitäten.