Anmerkung:
21.05.2025 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wird an den zuständigen Bereich übergeben.
22.05.2025 - Die Straßenverkehrsbehörde prüft den Sachverhalt.
23.05.2025 - Die Straßenverkehrsbehörde teilt folgendes mit:
Grundsätzlich wird von der Straßenverkehrsbehörde zu diesem Hinweis erst einmal angemerkt, dass das VZ 301 nicht bedeutet "Vorfahrt beachten", sondern "Vorfahrt". Das Zeichen zeigt auch immer nur die Vorfahrt an der nächsten Einmündung/ Kreuzung an und nicht den Verlauf einer Vorfahrtstraße.
Die Beschilderung in der Großen Gartenstraße ist nicht inkonsistent. Das Zeichen 301 wurde im Verlauf der Großen Gartenstraße, die innerhalb einer Tempo 30-Zone liegt, vor den einmündenden Straßen in Richtung Hauptbahnhof ausgeschildert, um u.a. auch der Straßenbahn hier an den Einmündungen die Vorfahrt zu geben und sie damit nicht den von rechts aus den Nebenstraßen kommenden Verkehr beachten muss.
An der Kreuzung Große Gartenstraße/ Johann-Carl-Sybel-Straße gibt es ein höheres Verkehrsaufkommen in der Johann-Carl-Sybel-Straße auf Grund des anliegenden Gesundheitszentrums , weshalb hier auch u.a. dieser Straße die Vorfahrt durch das entsprechende VZ 301 eingeräumt wurde. Demzufolge muss in der Großen Gartenstraße das VZ 205 stehen. Die Straßenbahnen holen sich über gesonderte Signale an der ampelgeregelten Kreuzung ihre Vorfahrt, sodass hier auch der ÖPNV weiterhin bevorrechtigt bleibt.
Diese "uneinheitliche" Beschilderung ist im Straßenverkehr nicht unüblich, da es immer wieder sein kann, dass eine Straße, in der man vorher Vorfahrt hatte, in eine andere übergeordnete Straße mündet und dann natürlich mit dem VZ 205 "Vorfahrt gewähren" (oder auch VZ 206 "Halt. Vorfahrt gewähren") beschildert werden muss.