Anmerkung:
16.07.2025 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wird an das zuständige Amt übergeben.
18.07.2025 - Auf Grund des zu erwartenden Mehrverkehrs an Radfahrern in der Göttiner Landstraße und -Straße infolge der gesperrten Planebrücke ist es leider erforderlich, den stadtauswärts geführten Radverkehr auf die Straße zu schicken. Den an dieser Baumaßnahme beteiligten Ämtern ist bewusst, dass dies nicht die beste Lösung ist, allerdings gibt es derzeit keine andere. Wie bereits in der Presse angekündigt, wird zum Schutze des stadtauswärts auf der Straße fahrenden Radverkehrs die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Göttiner Straße und -Landstraße auf 30 km/h beschränkt.
Die Stadt wird selbstverständlich nach Anlauf der Baumaßnahme und der damit verbundenen Umleitung die Situation vor Ort beobachten, um zu sehen, ob diese Lösung funktioniert oder eventuell nachgesteuert werden muss.
Kinder bis zum 10. Lebensjahr dürfen selbstverständlich weiterhin den Gehweg in der Göttiner Straße und - Landstraße sowohl stadtein- als auch stadtauswärts benutzen.