Anmerkung:
03.03.2025 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wird an das zuständige Amt übergeben.
03.03.2025 - Der Bauhof teilt Folgendes mit:
"Der Bauhof übernimmt die Bearbeitung.
Aufgrund der Lage in der Fahrbahn kann aufgrund der einseitig parkenden Kfz ohne eine temporäre Vollsperrung der Schacht nicht auf die Schadensursache kontrolliert werden. Daher wird das zum Zeitpunkt des für die Straßenreinigung bestehenden Halteverbotszeiten am Dienstag, den 04.03.2025 erfolgen. Sofern erforderlich, wird dann der Bereich gesichert und der Verkehr vorbei geleitet werden."
19.03.2025 - Der Bauhof teilt Folgendes mit:
"Der Schaden am Schachtbauwerk konnte bestimmt werden und eine Instandsetzung wird beauftragt. Dieser erfordert jedoch keine sofortige Sperrung dieses Straßenabschnittes. Während der Reparaturarbeiten sind natürlich Einschränkungen vorhanden. Im betroffenen Bereich wird das Parken untersagt werden, sodass der Verkehr vorbei geleitet werden kann."
Bitte lesen Sie hierzu die Hinweise zur Meldung 338455.