Splittung auf Betumdecke
Kategorie: Straßen und Wege
ID:
315798
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
Anmerkung:
16.09.2024 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wird an das zuständige Amt übergeben.
16.09.2024 - Das Team Straßenreinigung / Winterdienst hat den Sachverhalt an den Bauhof mit der Bitte um weitere Veranlassung weitergeleitet.
17.09.2024 - Der Bauhof teilt Folgendes mit:
"Zur Ausbesserung von Fahrbahnschäden wurden Bitumenemulsion und Splitt aufgetragen. Hierbei verhält es sich nun mal so, dass in Anschluss loser Splitt abgetragen wird. Bis zum endgültigen Abbinden der Bitumenemulsion kann der lose Splitt nicht maschinell aufgenommen werden und daher dauert es einen angemessenen Zeitraum bis dieser dann entfernt wird. Dass in dieser Zeit eine erhöhte Gefährdung besteht ist bekannt und daher werden die Verkehrsteilnehmer durch eine Gefahrenbeschilderung (VZ 116 Splitt, Schotter - das Gefahrenzeichen warnt vor nicht befestigten Straßenbelägen und viel Splitt oder Schotter auf der Fahrbahn. Auf dem Schild ist symbolisch die Situation abgebildet, bei der ein Fahrzeug aufgrund von Splitt o.ä. ausbricht) vorgewarnt. Dementsprechend sollte man seine Fahrweise anpassen (insbesondere als Zweiradfahrer) und eine erhöhte Aufmerksamkeit an den Tag legen."