Anmerkung:
13.02.2025 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wird an das zuständige Amt übergeben.
13.02.2025 - Vielen Dank für Ihren Hinweis! Die beauftragten Winterdienstunternehmen sind seit den frühen Morgenstunden mit Ihren Räum- und Streufahrzeugen auf den Straßen und Wegen der Stadt Brandenburg an der Havel kontinuierlich unterwegs. Da jedoch nicht alle Strecken gleichzeitig im Winterdienst betreut werden können, ist mit der Einteilung des Streckennetzes in 3 Dringlichkeitsstufen eine Reihenfolge festgelegt. Je nach Wetterlage (anhaltender oder wieder einsetzender Schneefall oder entstandene Glätte) kann es notwendig sein, die Straßen der Dringlichkeitsstufe 1 erneut zu behandeln, bevor mit dem Räumen/Streuen auf den weiteren Straßen begonnen wird.
Nach Abschluss der Winterdienstmaßnahmen in der Dringlichkeitsstufe 1 werden dann die Straßen der Dringlichkeitsstufen 2 (u. a. Flutstraße) und 3 winterdienstlich behandelt.
Es wird aber auch darauf hingewiesen, dass die Winterwartungspflicht auf den Gehwegen den Anliegern obliegt. Sofern es sich hier um Anliegerpflichten handelt und ggf. eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, wird der weitere Ausgang des Verfahrens nicht veröffentlicht.