Brandenburg an der Havel: Stadtkanal
Brandenburg an der Havel: Jahrtausendbrücke mit St. Johanniskirche
Brandenburg an der Havel: Blick auf den Dom
Brandenburg an der Havel: Dom
Brandenburg an der Havel: Salzufer

Maerker Brandenburg an der Havel



Bitte tragen Sie keine Meldungen betreffend einer sofortigen Gefahrenabwehr in das Maerker-System ein. Diese sind umgehend bei der Polizei (Tel.: 110) oder der Feuerwehr (Tel.: 112) zu melden.

Es gibt aktuell 1206 Hinweise für Brandenburg an der Havel.
Hier können Sie einen neuen Hinweis eingeben.


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Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Potentieller Unfallschwerpunkt

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 315230
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

An der Stelle Molkenmarkt/Neustädtischer Markt biegen KFZ meist ohne Blinken und mit unverminderter Geschwindigkeit ab, sodass man als Fußgänger übermäßig aufmerksam sein muss, eine Kollision zu vermeiden. Dort fehlt ein Verkehrsschild, dass eine abbiegende Hauptstraße und Nebenstraße ausweist.

Neustadt
Neustädtischer Markt 5
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09.09.2024, 19:14 Uhr

Foto: Potentieller Unfallschwerpunkt

 

 Anmerkung:


10.09.2024 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wird an das zuständige Amt übergeben.

12.09.2024 - "Der besagte Bereich liegt in einer Tempo 30-Zone. Nach § 45 Abs. 1 c Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen sich Tempo 30-Zonen weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) erstrecken.
Demzufolge kann hier keine abknickende "Hauptstraße" (Vorfahrtstraße) angeordnet werden. Durch die bauliche Gestaltung und durch die hier in diesem Bereich aufgebrachte Markierung erübrigt sich eine zusätzliche Verkehrsbeschilderung zur Ausweisung der "Hauptstraße" .
Die auf dem Foto abgebildete Stelle ist ohnehin zum Queren für Fußgänger äußerst ungünstig. Dafür sollte stattdessen die sichere Querung mittels Fußgängerampel an der Sankt-Annen-Galerie genutzt werden. Ansonsten könnte auch direkt in Höhe der Hypovereinsbank die Fahrbahn überquert werden, da dieser Bereich nicht genau im Einmündungsbereich zweier Straßen liegt. Der kürzeste Weg ist nicht immer der sicherste! "

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Überwucherter Fußweg

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 315205
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Da es sich hierbei um Anliegerpflichten handelt, wurde der Sachverhalt der Straßenverkehrsbehörde zur weiteren Bearbeitung übergeben.
Da es sich vermutlich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, wird der Ausgang des Verfahrens nicht veröffentlicht.


Grüne Aue 11a
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09.09.2024, 16:35 Uhr

 

 Anmerkung:


Mehr Infos unter:

https://service.stadt-brandenburg.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/6418/show

Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wird an die zuständige Sachbearbeiterin weitergeleitet.

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

ID 312922

Kategorie: Abfall/Müll
ID: 315187
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Ich habe den heutigen Entsorgungsrermin abgewartet. Die gelben Tonnen stehen nun seid dem 01.08.24 auf dem Gehweg und warten auf ihre Leerung, die aber nicht erfolgt da sie falsch befüllt sind... Und die Baumrabatten sind auch schon wieder vollgemüllt...



09.09.2024, 13:46 Uhr

 

 Anmerkung:


09.09.2024 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wird an das zuständige Amt übergeben.

09.09.2024 - Das Amt für Abfallwirtschaft, Bodenschutz und Grünflächen hat die Bearbeitung übernommen.

09.09.2024 - Das Amt für Abfallwirtschaft, Bodenschutz und Grünflächen teilt Folgendes mit:

"Fehlbefüllte Gelbe Tonnen müssen durch den Eigentümer sortiert und geleert werden.

Bitte wenden Sie sich an den Entsorger.

Info@Recyclinghof-Farsleben.de

0800 2818700.

Dem Entsorger wurde eine unverbindliche Nachricht übergeben."

Bitte lesen Sie hierzu die Hinweise zur Meldung 312922.

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Absolute Halteverbot

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 315178
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Sehr geehrte Damen und Herren, als Eigentümer eines Hauses in der Wollenweberstraße möchte ich Einspruch erheben, zum aufgestellten absoluten Halteverbot(beidseitig?) im Bereich Wollenweberstr. 21-24.Dadurch kann es zu keinem Einsatz von Pflegedienstleistungen kommen. In unserem Haus wohnt eine pflegebedürftige Person. Wir bitten um dringende Bearbeitung Danke

Neustadt
Wollenweberstraße
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09.09.2024, 13:07 Uhr

 

 Anmerkung:


09.09.2024 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wird an die zuständige Straßenverkehrsbehörde übergeben.

11.09.2024 - Die Straßenverkehrsbehörde teilt Folgendes mit:

"Auf Grund diverser Zufahrten in diesem Teil der Wollenweberstraße sind die beidseitig ausgewiesenen absoluten Haltverbote notwendig.
Pflegedienste, die in der Straßenverkehrsbehörde eine Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen beantragen, wird u. a. auch genehmigt zum Zwecke der häuslichen Krankenpflege an Stellen, an denen eingeschränkte Haltverbote nach Zeichen 286 der Straßenverkehrsordnung (StVO) angeordnet sind, aber auch in Bewohnerparkbereichen zu parken. Es ist leider nicht immer möglich, unmittelbar vor der Haustür der pflegebedürftigen Person zu halten oder zu parken. Mitunter müssen auch Pflegedienstmitarbeiter zur Ausübung ihrer Pflegedienste kurze Wege in Kauf nehmen."

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Einmündungsbereich Einsicht Verbesserung nötig Jahnstraße

Kategorie: Öffentliches Grün/Spielplatz
ID: 315162
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Da es sich hierbei um Anliegerpflichten handelt, wurde der Sachverhalt der Straßenverkehrsbehörde zur weiteren Bearbeitung übergeben.
Da es sich vermutlich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, wird der Ausgang des Verfahrens nicht veröffentlicht.


Wilhelmsdorfer Straße 2
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09.09.2024, 12:11 Uhr

 

 Anmerkung:


09.09.2024 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wird an das zuständige Amt übergeben.

11.09.2024 - Die Eigentümerin wurde bereits zur Erfüllung ihrer Anliegerpflichten aufgefordert.

Da es sich hier möglicherweise um eine Ordnungswidrigkeit handelt, wird der Ausgang des Verfahrens nicht veröffentlicht.

 

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