Anmerkung:
29.08.2025 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wird an das zuständige Amt übergeben.
29.08.2025 - Die Straßenverkehrsbehörde hat die Bearbeitung übernommen.
03.09.2025 - Die Geschwindigkeitsbeschränkung in der Luckenberger Straße wurde aus Gründen des Immissionsschutzes - zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen - angeordnet.
Das Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung muss wieder durch das Verkehrszeichen 274-50 (zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h) angezeigt werden.
Der nach ca. 100 m folgende Abschnitt der Geschwindigkeitsreduzierung wurde zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Bereich der schützenswerten Einrichtungen, die entlang der Bauhofstraße ansässig sind, angeordnet. Die Geschwindigkeitsbeschränkung hier in der Bauhofstraße ist aus diesem Grund auch zeitlich beschränkt. Eine Harmonisierung dieser beiden geschwindigkeitsreduzierten Streckenabschnitte ist daher nicht möglich.
Eine Abordnung des bisher nicht geschwindigkeitsreduzierten Bereiches (50 km/h-Abschnitt) ist anhand von Unfallhäufungen oder der Bausubstanz nicht erforderlich. Dieser Abschnitt der Straße ist auch nicht im unmittelbaren Nahbereich einer Schule und er hat auch nicht die Bündelungswirkung eines hochfrequentierten Schulweges, die Voraussetzungen zur Anordnung einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h wären.