Leinenpflicht
Kategorie: Tiere/Ungeziefer
ID:
309481
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
Anmerkung:
01.08.2024 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wird an das zuständige Amt übergeben.
01.08.2024 - Das Amt für Abfallwirtschaft, Bodenschutz und Grünflächen hat die Bearbeitung übernommen.
01.08.2024 - Das Ordnungsamt teilt Folgendes mit:
"Der Marienberg ist eine Parkanlage mit Benutzungsordnung, dort gilt zunächst das Hausrecht des Anlagenbetreibers.
Die HundehV gilt auch ja, aber nachrangig, denn Verstöße müssten vom Anlagenbetreiber festgestellt und hier angezeigt werden."