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Abermals Tote Äste aus Baumkronen gebrochen
Kategorie: Straßen und Wege
ID:
377828
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Wir haben diesen an die zuständige Stelle weitergeleitet.
Von dieser erhielten wir folgende Info:
"Die Bäume entlang des „schwarzen Weges“ gehören zu privaten Eigentümern und sind keine Stadtbäume.
Der bzw. die dort betreffenden Eigentümer der Waldstücke/Flurstücke sind alle im Mai 2025 von der Ordnungsbehörde zur Verkehrssicherungspflicht aufgefordert worden.
Bei eventuellen Personen- oder Sachschäden hat der Eigentümer die volle zivilrechtliche Verantwortung nach §§ 1004 Abs. 1, 823, 249 BGB zu tragen. Eine schuldhafte Verletzung liegt zum Beispiel auch dann vor, wenn trotz Anzeichen einer drohenden Gefahr, die Fortdauer der Gefährdung hingenommen wird."
Mit freundlichen Grüßen
Maerker-Redaktion Strausberg


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