Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis wir haben diesen an das zuständige Straßenverkehrsamt weitergeleitet und erhielten folgende Antwort:
"Gefragt wird, warum auf der Hohensteiner Chaussee Höhe Gaststättenparkplatz (Steuerhaus) und Abzweig Gladowshöhe 100 km/h erlaubt sind.
Außerorts beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit grundsätzlich 100 km/h für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t (§ 3 StVO). Die Straßenverkehrsbehörde kann diese zulässige Höchstgeschwindigkeit aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken und eine Geschwindigkeitsreduzierung anordnen (§ 45 Abs. StVO). Eine solche Geschwindigkeitsreduzierung darf allerdings nur dort angeordnet werden, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist (§ 45 Abs. 9 StVO). Insbesondere Beschränkungen des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt.
Die Anordnung der Beschilderung und Markierung auf dieser Strecke erfolgte im Jahr 2021. In diesem Rahmen wurde auch nach Auswertung der Unfallstatistik eine solche Gefahrenlage nicht angenommen und aus diesem Grund keine Geschwindigkeitsreduzierung angeordnet.
Aufgrund der Anzeige habe ich die Örtlichkeit am 06.06.2024 und zum Berufsverkehr am 07.06.2024 in Augenschein genommen. Auch im Rahmen dieser Ortsbesichtigungen war keine Gefahrenlage, die sich aus den örtlichen Begebenheiten ergibt, augenscheinlich zu erkennen. Trotz der Kurven ist die Einsehbarkeit in den Straßenverlauf der Hohensteiner Chaussee (vom Parkplatz und aus Richtung Gladowshöhe kommend) gegeben (siehe Bildmaterial). Auch im Berufsverkehr ließ die Belegung der Hohensteiner Chaussee große Lücken im Verkehr für ein sicheres Ab- oder Einbiegen von/auf diesen Straßenabschnitt."
Mit freundlichen Grüßen
Bürgerbüro Strausberg