Status
Beschreibung
Ort/Datum/Foto

Dauerparker
Kategorie: Straßen und Wege
ID:
372285
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
Anmerkung:
29.10.2025 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wurde an den zuständigen Fachbereich zur Bearbeitung weitergeleitet.
29.10.2025 - Gemäß § 12 3b) StVO dürfen Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Der ordnungsbehördliche Außendienst führt entsprechende Kontrollen hinsichtlich der Einhaltung durch.





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