Anmerkung:
18.10.24 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Das Maerker-Portal kann nicht zur Beantragung einer Aufstellung oder Entfernung von amtlichen Verkehrszeichen oder -einrichtungen genutzt werden. Der gegebene Hinweis stellt auf eine Änderung der Verkehrsorganisation ab. Sämtliche verkehrsbeschränkenden Maßnahmen und die damit verbundene Aufstellung oder Entfernung von Verkehrszeichen der StVO bedürfen der verkehrsrechtlichen Prüfung durch die jeweils zuständige Straßenverkehrsbehörde.
Es wird darauf hingewiesen, dass die derzeitige Verkehrsorganisation bereits das Ergebnis umfangreicher Prüfungen zu diesem Thema war und weitere Beschränkungen des Verkehrs sich als unzulässig erwiesen haben. Weder die Kraftfahrzeugfrequenz noch die Anzahl der Querungen von zu Fuß Gehenden bieten die Voraussetzung für die Installation eines Fußgängerüberweges. Mit der dortigen Mittelinsel in einem geschwindigkeitsreduzierten Bereich wird den Querungsbedürfnissen bereits hinreichend Rechnung getragen.
17.10.24 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wurde an den zuständigen Fachbereich zur Bearbeitung weitergeleitet.