Status
Beschreibung
Ort/Datum/Foto
Blockierung des Öffentlichen Parkraums
Kategorie: Straßen und Wege
ID:
333479
Status: erledigt (grün).
Anmerkung:
17.01.25 - Gemäß § 12 StVO 3b) dürfen Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Der ordnungsbehördliche Außendienst wird entsprechende Kontrollen durchführen.
16.01.25 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wurde an den zuständigen Fachbereich zur Bearbeitung weitergeleitet.