Maerker Treuenbrietzen


Willkommen!

Hier können Sie uns mitteilen, wo Sie ein Infrastrukturproblem entdeckt haben: gefährliche Schlaglöcher zum Beispiel oder wilde Mülldeponien, unnötige Barrieren für ältere oder behinderte Menschen.

Bitte tragen Sie keine Meldungen betreffend einer sofortigen Gefahrenabwehr in das Maerker-System ein. Diese sind umgehend bei der Polizei (Tel.: 110) oder der Feuerwehr (Tel.: 112) zu melden. Hinweise zu Behinderungen durch falsch geparkte Fahrzeuge melden Sie bitte zur schnelleren Bearbeitung direkt an das Ordnungsamt.

Es gibt aktuell 146 Hinweise für Treuenbrietzen.
Hier können Sie einen neuen Hinweis eingeben.


Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - in Arbeit (gelb)

Defekte Beleuchtung

Kategorie: Straßenlaterne
ID: 385703
Status: in Arbeit (gelb).

Licht geht im Minutentakt aus und an



05.02.2026, 09:48 Uhr

 

 Anmerkung:


05.02.2026
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wurde an das zuständige Fachamt weitergeleitet und wird schnellstmöglich bearbeitet. Bitte haben Sie etwas Geduld. Die Prüfung kann ggf. einige Zeit in Anspruch nehmen.

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Glatteis

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 385448
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Die Räumung von öffentlichen Plätzen,Wegen und Straßen lässt zu Wünschen übrig. Die Sicherheit der Bürger wird leichtfertig durch Salzstreuverbot in Kauf genommen. Die Anliegerpflichten können dies nicht abfangen, durch ständiges Sand streuen.

Treuenbrietzen
Johanniterstraße
Karte anzeigen (Popup)

03.02.2026, 16:27 Uhr

 

 Anmerkung:


04.02.2026
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wurde an das zuständige Fachamt weitergeleitet und wird schnellstmöglich bearbeitet. Bitte haben Sie etwas Geduld. Die Prüfung kann ggf. einige Zeit in Anspruch nehmen.

04.02.2026
Danke für Ihren Hinweis. Wir verstehen Ihren Ärger gut.
Glätte auf Gehwegen und öffentlichen Flächen ist für viele Menschen beunruhigend und kann schnell zur Gefahr werden.

Für das Gebiet der Stadt Treuenbrietzen gilt die Satzung über die Straßenreinigung und den Winterwartung, die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde. Danach obliegt der Winterdienst auf Gehwegen sowie in weiten Teilen auch auf der halben Fahrbahnbreite den jeweiligen Anliegerinnen und Anliegern bzw. Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern.

Die Stadt Treuenbrietzen kommt ihren eigenen Anliegerpflichten nach und führt darüber hinaus den Winterdienst auf besonders wichtigen Strecken durch. Dazu zählen insbesondere Bereiche des öffentlichen Personennahverkehrs sowie Flächen vor öffentlichen Einrichtungen. Diese werden vorrangig kontrolliert und betreut.

Die derzeitige Witterungslage mit anhaltendem Frost sowie wiederholtem Überfrieren stellt den Winterdienst vor besondere Herausforderungen. Trotz regelmäßiger und intensiver Einsätze kann eine vollständige und dauerhafte Beseitigung von Glätte unter diesen Bedingungen nicht in allen Bereichen gewährleistet werden.

Aufgrund der aktuell vorherrschenden Temperaturen ist der Einsatz von Streusalz nur eingeschränkt wirksam, da angetauter Schnee und Eis unmittelbar wieder gefrieren. Auch der Einsatz von Splitt und Sand zeigt lediglich eine begrenzte Wirkung, da diese auf der glatten Fahrbahnoberfläche nur unzureichend haften und durch den Fahrzeugverkehr rasch wieder verdrängt werden.

Wir bitten um Verständnis, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht überall gleichzeitig eingesetzt werden können.
Gleichwohl werden alle verfügbaren Kräfte eingesetzt, um die unter den gegebenen Witterungsbedingungen möglichen Leistungen bestmöglich zu erbringen.

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Eisglätte

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 385446
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

In fast allen Nebenstraßen besteht absolute Gefahr für Leib und Sachstände. Bitte einfach mal durchstreuen ob mit Sand oder ähnlichen abstumpfenden Mitteln. Die Stadt ist für die verkehrssicherungspflicht der Straßen zuständig.



03.02.2026, 16:25 Uhr

 

 Anmerkung:


04.02.2026
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wurde an das zuständige Fachamt weitergeleitet und wird schnellstmöglich bearbeitet. Bitte haben Sie etwas Geduld. Die Prüfung kann ggf. einige Zeit in Anspruch nehmen.

04.02.2026
Danke für Ihren Hinweis. Wir verstehen Ihren Ärger gut.
Glätte auf Gehwegen und öffentlichen Flächen ist für viele Menschen beunruhigend und kann schnell zur Gefahr werden.

Für das Gebiet der Stadt Treuenbrietzen gilt die Satzung über die Straßenreinigung und den Winterwartung, die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde. Danach obliegt der Winterdienst auf Gehwegen sowie in weiten Teilen auch auf der halben Fahrbahnbreite den jeweiligen Anliegerinnen und Anliegern bzw. Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern.

Die Stadt Treuenbrietzen kommt ihren eigenen Anliegerpflichten nach und führt darüber hinaus den Winterdienst auf besonders wichtigen Strecken durch. Dazu zählen insbesondere Bereiche des öffentlichen Personennahverkehrs sowie Flächen vor öffentlichen Einrichtungen. Diese werden vorrangig kontrolliert und betreut.

Die derzeitige Witterungslage mit anhaltendem Frost sowie wiederholtem Überfrieren stellt den Winterdienst vor besondere Herausforderungen. Trotz regelmäßiger und intensiver Einsätze kann eine vollständige und dauerhafte Beseitigung von Glätte unter diesen Bedingungen nicht in allen Bereichen gewährleistet werden.

Aufgrund der aktuell vorherrschenden Temperaturen ist der Einsatz von Streusalz nur eingeschränkt wirksam, da angetauter Schnee und Eis unmittelbar wieder gefrieren. Auch der Einsatz von Splitt und Sand zeigt lediglich eine begrenzte Wirkung, da diese auf der glatten Fahrbahnoberfläche nur unzureichend haften und durch den Fahrzeugverkehr rasch wieder verdrängt werden.

Wir bitten um Verständnis, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht überall gleichzeitig eingesetzt werden können.
Gleichwohl werden alle verfügbaren Kräfte eingesetzt, um die unter den gegebenen Witterungsbedingungen möglichen Leistungen bestmöglich zu erbringen.

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

GEFÄHRLICHES GLATTEIS für Mensch und Fahrzeuge

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 385431
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Die Neue-Markt/ Kietzstraße und Breite Straße sind so spiegelglatt. Man hat nicht nur Angst um die eigene Gesundheit, sondern leider auch um die PkW´s. Man rutscht teilweise einfach von der Fahrbahn weg, Bremsen sollte man keinesfalls. Auch in der Stadt die Parkflächen oder besser gesagt die Ein- und Austeigeflächen sind mega glatt und gefährlich.

Treuenbrietzen
Breite Straße
Karte anzeigen (Popup)

03.02.2026, 13:27 Uhr

 

 Anmerkung:


03.02.2026
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wurde an das zuständige Fachamt weitergeleitet und wird schnellstmöglich bearbeitet. Bitte haben Sie etwas Geduld. Die Prüfung kann ggf. einige Zeit in Anspruch nehmen.

03.02.2026
Danke für Ihren Hinweis. Wir verstehen Ihren Ärger gut.
Glätte auf Gehwegen und öffentlichen Flächen ist für viele Menschen beunruhigend und kann schnell zur Gefahr werden.

Für das Gebiet der Stadt Treuenbrietzen gilt die Satzung über die Straßenreinigung und den Winterwartung, die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde. Danach obliegt der Winterdienst auf Gehwegen sowie in weiten Teilen auch auf der halben Fahrbahnbreite den jeweiligen Anliegerinnen und Anliegern bzw. Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern.

Die Stadt Treuenbrietzen kommt ihren eigenen Anliegerpflichten nach und führt darüber hinaus den Winterdienst auf besonders wichtigen Strecken durch. Dazu zählen insbesondere Bereiche des öffentlichen Personennahverkehrs sowie Flächen vor öffentlichen Einrichtungen. Diese werden vorrangig kontrolliert und betreut.

Die derzeitige Witterungslage mit anhaltendem Frost sowie wiederholtem Überfrieren stellt den Winterdienst vor besondere Herausforderungen. Trotz regelmäßiger und intensiver Einsätze kann eine vollständige und dauerhafte Beseitigung von Glätte unter diesen Bedingungen nicht in allen Bereichen gewährleistet werden.

Aufgrund der aktuell vorherrschenden Temperaturen ist der Einsatz von Streusalz nur eingeschränkt wirksam, da angetauter Schnee und Eis unmittelbar wieder gefrieren. Auch der Einsatz von Splitt und Sand zeigt lediglich eine begrenzte Wirkung, da diese auf der glatten Fahrbahnoberfläche nur unzureichend haften und durch den Fahrzeugverkehr rasch wieder verdrängt werden.

Wir bitten um Verständnis, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht überall gleichzeitig eingesetzt werden können.
Gleichwohl werden alle verfügbaren Kräfte eingesetzt, um die unter den gegebenen Witterungsbedingungen möglichen Leistungen bestmöglich zu erbringen.

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Schneewehen Lobbese Mühlberg

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 385365
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Lobbese Richtung Zeuden sind jetzt ständig Schneewehen auf der Straße. An dieser für Wind prädestinieren Stelle hinter dem Mühlberg ist das nicht überraschend. Ich kann verstehen dass man sich die Schneefangzäune gespart hat, aber dann muss man eben ein mal öffter mit dem Raumfahrzeug durch. Beides sparen geht meiner Meinung nach nicht.



Karte anzeigen (Popup)

03.02.2026, 08:10 Uhr

 

 Anmerkung:


03.02.2026
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wurde an das zuständige Fachamt weitergeleitet und wird schnellstmöglich bearbeitet. Bitte haben Sie etwas Geduld. Die Prüfung kann ggf. einige Zeit in Anspruch nehmen.

03:02.2026
Vielen Dank für Ihren Hinweis.

Bei der Straße von Lobbese nach Zeuden handelt es sich um die Kreisstraße K 6958. Für diese Straße besteht seitens unserer Gemeinde keine Winterdienstpflicht. Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Potsdam-Mittelmark.

Wir werden Ihr Anliegen an den zuständigen Landkreis weiterleiten.

09.02.2026
Vielen Dank für Ihre Anfrage,

unsere Kolleg:innen der Straßenmeisterei sind seit Beginn der Schneefälle im ständigen Einsatz, um die Bundes- und Landesstraßen in ihrer Region zu räumen.

Die Straßenmeisterei beräumt im Schnitt ca. 250 km Bundes- und Landesstraße. Die Räumung der Straßen erfolgt gemäß einer Priorisierung, d. h. zunächst werden die viel befahren Straßen mit hoher Bedeutung für den überörtlichen Verkehr geräumt. Im Anschluss werden die weiteren Straßen in der Zuständigkeit geräumt. Die Verkehrsteilnehmer:innen sind immer angehalten Ihre Fahrweise der Witterung anzupassen.

Geräumt wird auch erst ab fünf cm Schnee, vorher wird nur gestreut / abgestumpft.
Aus rein physikalischer Sicht braucht das Salz- / Solegemisch dann auch ein wenig Zeit und Verkehr zum Wirken.

Weitere Informationen zum Winterdienst vom Landesbetrieb Straßenwesen finden Sie hier: https://www.ls.brandenburg.de/ls/de/betreiben/winterdienst/

 

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