Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Dieser wird an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet.
13.11.2024 - In der Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße kann in der 30 Zone beidseitig geparkt werden, unter Beachtung der StVO.
Laut §1 StVO erfordert die Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Ein Haltverbot ist demnach nicht in der genannten Straße geplant.
Wenn kein Durchkommen mehr möglich ist, dann ist die Polizei/Leitstelle zu verständigen.