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Wüstenweg - ein wüster Weg
Kategorie: Straßen und Wege
ID: 159063
Status: erledigt (grün).
Anmerkung:
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihren Hinweis.
Vielen Dank für Ihre Erläuterungen zum Zustand des Wüstenwegs. Den Verantwortlichen der Stadt Wittenberge ist dieser Zustand bekannt und wir bewerten diesen auch nicht für ideal, aber für rechtlich zulässig und für alle Verkehrsteilnehmer nutzbar.
Gerade weil es keinen durchgehenden Gehweg im Wüstenweg gibt, wurde die Geschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt. Die Fahrbahn ist damit zu einer Mischverkehrsfläche geworden und kann als solche von Fußgängern, Radfahrern und Fahrzeugen gleichzeitig genutzt werden.
Die Benutzung der Fahrbahn als Fußgänger hat sich im Hinblick auf den Autoverkehr noch nie als bedrohlich erwiesen. Bei gegenseitiger Rücksichtnahme wird es auch dabei bleiben, schließlich werden die Straßen in der Blumensiedlung vorrangig von den Bewohnern genutzt.
Weiterhin dient der Mischverkehr der Verkehrsberuhigung.
Auf den Rückbau der befestigten Gehwegabschnitte haben wir bisher verzichtet, weil wir dies nicht für zwingend erforderlich erachten und daher den Einsatz der begrenzten Mittel für andere Straßenunterhaltungsmaßnahmen im Stadtgebiet für wichtiger erachten.
Aber wenn schon einmal ein Gehweg vorhanden ist, sollte dieser nicht von Hecken zuwuchern. Diesen Hinweis nehmen wir gerne auf und wir werden den Eigentümer zum Rückschnitt auffordern.
Wir werden auch defekte Gehwegbereiche ausbessern.
Mit der ausgewiesenen Beschilderung des Wohngebietes als Tempo-30-Zone sind die Verantwortungsträger durchaus ihrer Verantwortung für die Verkehrsteilnehmer nachgekommen. Eine Abänderung des derzeitigen Zustandes ist mittelfristig nicht vorgesehen.
Abschließend bleibt noch anzumerken, dass es keine Pflicht zur Befestigung von Grundstückszufahrten gibt. Gemäß Satzung der Stadt Wittenberge müssen die Eigentümer der Grundstücke selbst für die Grundstückszufahrten im öffentlichen Raum aufkommen.
Mit freundlichen Grüßen