Status
Beschreibung
Ort/Datum/Foto
Wildernde Hunde- unangeleint
Kategorie: Tiere/Ungeziefer
ID:
333981
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Wir haben Ihr Anliegen an das Amt für Ordnungsaufgaben, Brand- und Katastrophenschutz weitergeleitet.
Das Fachamt informiert:
Die Leinenpflicht im Wald ist im Brbg. Waldgesetz geregelt. Kontrollen und OWI-Verfahren werden daher ausschließlich durch den Landesbetrieb Forst Brandenburg durchgeführt. Auf die gesetzliche Regelung wurde und wird mehrfach im Amtsblatt der Gemeinde Zeuthen hingewiesen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Maerker-Redaktion
Gemeinde Zeuthen