Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
04.12.2024 / Wir haben Ihren Hinweis an die Straßenverkehrsbehörde weitergeleitet.
05.12.2024 / Vielen Dank für den Hinweis. Zur Kontrolle der Einhaltung der Geschwindigkeit habe ich unseren Außendienst informiert.
Ansonsten ist die Sicht auf die Einmündung eigentlich sehr ausreichend, zumal mit einer Laterne versehen. Man könnte alternativ zur noch besseren Sichtbarkeit das Straßennamenschild auf der andere Seite der Laterne (also näher zum Sielower Weg) positionieren. Ansonsten gibt uns die Verwaltungsvorschrift zum Verkehrszeichen „Achtung gleichrangige Kreuzung“ folgendes vor:
Zu Zeichen 102 Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts.
Das Zeichen darf nur angeordnet werden vor schwer erkennbaren Kreuzungen und Einmündungen von rechts, an denen die Vorfahrt nicht durch Vorfahrtzeichen geregelt ist. Innerhalb geschlossener Ortschaften ist das Zeichen im allgemeinen entbehrlich.