Spremberg/Grodk

Maerker Spremberg/Grodk


Über den Reiter "Hinweise geben" können Sie uns Ihr Anliegen melden. Bitte versuchen Sie, Ihren Hinweis so präzise wie möglich zu beschreiben und eine genaue Ortsangabe anzugeben. Sollten Sie keine Kenntnis von den Details haben, so bitten wir Sie dennoch die Situation möglichst genau zu beschreiben bzw. Ihre Kontaktdaten zu übermitteln. Diese werden nicht veröffentlicht. Wichtig: Bei Meldungen zur sofortigen Gefahrenabwehr wenden Sie sich bitte direkt an die Polizei (Tel. 110) oder die Feuerwehr (Tel. 112). Wir legen Wert auf einen sachlichen Stil und einen freundlichen Ton. Persönliche Beleidigungen oder rufschädigende Äußerungen werden deshalb nicht veröffentlicht. Ihr Maerker-Team der Stadt Spremberg/Grodk.

Es gibt aktuell 142 Hinweise für Spremberg/Grodk.
Hier können Sie einen neuen Hinweis eingeben.


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Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - erledigt (grün)

Akute Gefährdung von Rollator und Rollstuhlnutzer durch fehlende richtlinienkonforme Botdabsenkung

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 323259
Status: erledigt (grün).

Der südseitige Gehweg der Bahnhofstraße endet abrupt und ungesichert an einer nicht anforderungsgerecht abgesenkten Bordkante, diese weist eine Höhe von mehr als 4 cm auf und stellt für Rollstuhlfahrer eine unnötige Schlagkante dar, die v. a, aufwärts kaum ohne fremde Hilfe im schrägen Winkel überquerbar ist. Bitte zeitnah abfräsen als Nullbord.

Spremberg
Bahnhofsvorplatz
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04.11.2024, 09:26 Uhr

 

 Anmerkung:


04.11.2024: Vielen Dank für Ihren Hinweis. Den Vorgang geben wir weiter an die Fachabteilung.
18.03.2025: Die Bahnhofstraße wurde nach den Regeln der Technik neu ausgebaut. Der Rundbord wurde auf Grund der Wasserführung so eingebaut und auf keinen Fall abgefräst. Zur sicheren Verkehrsführung der Fußgänger mit Kinderwagen bzw. mit einem Rollator wurden beidseitig an den Wohnhäusern neue Gehwege errichtet.

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - erledigt (grün)

Rechtsungültige Altbeschilderung an Fußgängerüberweg Bahnhofstraße

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 323257
Status: erledigt (grün).

Aufgrund der scheinbar fehlenden Durchführung von Verkehrsschauen befindet sich in der Spremberger Bahnhofstraße am FGÜ noch immer die gezeigte Beschilderung, die in ihrer Piktogrammisierung bereits seit Jahrzehnten kein wirksamer Bestandteil des amtlichen Verkehrszeichenkatalogs mehr ist. Bitte zeitnah austauschen.

Spremberg
Bahnhofstraße
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04.11.2024, 09:21 Uhr

 

 Anmerkung:


04.11.2024: Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Vorgang wird an die Fachabteilung weitergeleitet.
19.03.2025: Im §53 (2) S.1 StVO ist folgendes verankert: „Verkehrszeichen in der Gestaltung nach der bis zum 1. Juli 1992 geltenden Fassung behalten weiterhin ihre Gültigkeit.“
Mit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Spree-Neiße wurde sich dazu verständig, dass diese Verkehrszeichen erst einmal weiterhin stehen bleiben.

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - erledigt (grün)

Rechtsungültige StVO-Altbeschilderung in der Bahnhofstraße

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 323256
Status: erledigt (grün).

Aufgrund der scheinbar fehlenden Durchführung von Verkehrsschauen befindet sich in der Spremberger Bahnhofstraße noch immer die gezeigte Beschilderung, die in ihrer Piktogrammisierung bereits seit Jahrzehnten kein wirksamer Bestandteil des amtlichen Verkehrszeichenkatalogs ist. Bitte zeitnah austauschen.

Spremberg
Bahnhofstraße
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04.11.2024, 09:20 Uhr

 

 Anmerkung:


04.11.2024: Vielen Dank für Ihren Hinweis. Den Vorgang geben wir an die Fachabteilung zur Bearbeitung.
18.03.2025: Im §53 (2) S.1 StVO ist folgendes verankert: „Verkehrszeichen in der Gestaltung nach der bis zum 1. Juli 1992 geltenden Fassung behalten weiterhin ihre Gültigkeit.“
Mit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Spree-Neiße wurde sich dazu verständig, dass diese Verkehrszeichen erst einmal weiterhin stehen bleiben.

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - angenommen (rot)

Beendigung der KFZ-fixierten Gestaltung der Innenstadt durch Freigabe der Seilergasse für Beidrichtungsradverkehr

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 323252
Status: angenommen (rot).

Gemäß VwV-StVO sind Einbahnstraßen, die lediglich zur Maximierung von Parkplätzen und zur Beschleunigung des KFZ-Verkehrs angelegt wurden, im Regelfall für den gegenläufigen Radverkehr per Zusatzzeichen freizugeben. Dies ist in der Spremberger Seilergasse bisher nicht geschehen.

Spremberg
Seilergasse
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04.11.2024, 09:16 Uhr

 

 Anmerkung:


04.11.2024: Vielen Dank für Ihren Hinweis. Diesen Hinweis geben wir an die Fachabteilung zur Bearbeitung.

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - erledigt (grün)

Rechtswidrige Beschilderung eines untermaßigen Gehwegs mit StVO-Zeichen 240

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 323251
Status: erledigt (grün).

Eine Freigabe von Gehwegen für Radfahrer kommt nur dann in Betracht, wenn die lichte Breite des Seitenraums durchgängig mindestens 2,50m beträgt. Ein verkehrsrechtliches Abdrängen von Radfahrer in ungeeignete Seitenräume ist nicht zulässig. Die VwV-StVO wird verletzt. Bitte rechtswidrige Beschilderung in der Georgenstraße entfernen!

Spremberg
Georgenstraße
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04.11.2024, 09:10 Uhr

 

 Anmerkung:


04.11.2024: Vielen Dank für Ihren Hinweis. Den Hinweis geben wir an die Fachabteilung zur Bearbeitung.
20.03.2025: Zur der geschilderten Problematik hat die Stadt Spremberg/Grodk sich mit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises wie folgt verständigt:
Die Straßenverkehrsbehörde hat nach dem Bau der Georgenstraße im Jahr 2007 die Verkehrsbeschilderung angeordnet. Aus Platzgründen ist eine andere Beschilderung auch nicht machbar. Ein gemeinsamer Geh- und Radweg bedeutet auch gegenseitige Rücksichtsname.
Zeichen 240 zeigt den gemeinsamen Fuß- und Radweg an. Durch die waagerechte Trennung der Verkehrsteilnehmer besteht keine Pflicht eine bestimmte Seite zu benutzen.
Was darf der Fußgänger? Fußgänger dürfen den gemeinsamen Fuß- und Radweg auf der ganzen Breite benutzen und dort auch stehenbleiben. Es gibt zwar eine Mindestbreite für gemeinsame Geh-und Radwege. Dagegen gilt jedoch auch: Selbst wenn die Mindestbreite aus der VwV-StVO nicht erfüllt ist, kann Zeichen 240 aufgestellt werden. Wenn das Fahrradfahren auf der Fahrbahn zu gefährlich ist, kann die Mindestbreite aus der VwV-StVO auch unterschritten werden (BVerwG, Urt. v. 16.04.2012 – 3 B 62/11)."
Da in dem Bereich eine hohe Gefahr für das Radfahren besteht, ist das VZ 240 dort sinnvoll.

 

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