Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Er wurde zur Bearbeitung an das zuständige Fachamt weitergeleitet.
Nach Prüfung unserer Unterlagen kann ich Ihnen mitteilen, dass diese Baustellenzufahrt leider aufgrund von unterschiedlichen Bautätigkeiten über die Jahre 2022-2025 hinweg der Sicherung des öffentlichen Straßenraumes dient. Bereits seit 2022 gibt es Bautätigkeiten zum Bau von Einfamilienhäusern, die sich jeweils auf die Jahre 2022, 2023 und 2024 und nun 2025 erstrecken. Für jedes Bauvorhaben ist ein Zeitraum einer Baustellenzufahrt von einem Jahr angemessen. Die letzte Genehmigung wurde 2025 erteilt und der Bau wird in wenigen Tagen beginnen. Die Baustellenzufahrt wird somit mindestens noch bis zum Frühjahr 2026 zu dulden sein.