Status
Beschreibung
Ort/Datum/Foto
Unerlaubte Wahlwerbung
Kategorie: Plakatierungen
ID:
337020
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
Anmerkung:
12.02.2025 Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wird weitergeleitet.
Solange Wahlwerbung nicht auf dem Schulgelände stattfindet, sondern im öffentlichen Straßenraum, ist diese nicht verboten. Am Wahltag muss grds. bei jedem Wahllokal ein Abstand zum Hauseingang von 20 m eingehalten werden. Weitere Einschränkungen gibt es nicht. Eine Vorortprüfung erfolgt.