Baulärm
Kategorie: Geruchs- und Lärmbelästigung
ID:
315860
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Maerker ist ein Internetportal, um Bürgern die Möglichkeit zu geben die Verwaltung auf infrastrukturelle Mängel und Gefahren aufmerksam zu machen. Maerker ist jedoch kein Portal zur öffentlichen Anzeigenerstattung von Ordnung und Ordnungswidrigkeiten.
Bitte nehmen Sie direkten Kontakt zur Ordnungsbehördeauf unter Ordnungsamt@Ludwigsfelde.de
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Maerker-Redaktion
17.09.2024
An erster Stelle ist der Bauunternehmer verantwortlich für seinen Baulärm, daher kann es durchaus Sinn machen, sich direkt an diesen zu wenden und das Gespräch zu suchen. Das gleiche gilt für die Bauherren, also den Grundstückseigentümer, der bauen lässt. Bei der Sachverhaltsprüfung vor Ort wurde mit dem Verantwortlichen gesprochen und auf die gesetzlichen Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm hingewiesen. An Werktagen während der Zeit von 20 bis 7 Uhr dürfen keine lärmintensiven Bauarbeiten durchgeführt werden. Der Samstag ist ein Werktag. Gegen die Art und Weise wie eine Kommunikation der Arbeiter auf dem Bau stattfindet kann eine Behörde nicht einschreiten. Die Außendienstmitarbeiter werden den Bereich weiter im Blick behalten und ggfs. Parkverstöße ahnden. Eine Dauerüberwachung kann jedoch nicht erfolgen. Wir hoffen auf Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Maerker-Redaktion