Rasenmähen vor Grundstücken
Kategorie: Straßen und Wege
ID:
309631
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
02.08.2024: Der Sachverhalt wurde an das zuständige Fachamt weitergeleitet.
07.08.2024: Es besteht tatsächlich keine rechtliche Pflicht, vor den Grundstücken zu mähen. Ich verweise insoweit auf den Artikel im letzten Amtsblatt Nr. 07/2024 "Pflichten der Bürgerinnen und Bürger aus der Straßenreinigungsstzung der Gemeinde Heidesee"
https://gemeinde-heidesee.de/pdf/amtsblatt/amtsblatt_2024-07.pdf