Status
Beschreibung
Ort/Datum/Foto
LKW jeden Sonntag im Wohngebiet
Kategorie: Straßen und Wege
ID:
364995
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
08.09.2025 Der Sachverhalt wurde an das zuständige Fachamt weitergeleitet.
09.10.2025:Wo ein Lkw parken darf, ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht explizit bestimmt. Ein Parkverbot gilt nur für reine Wohngebiete. Der beschriebene Bereich ist nicht als reines Wohngebie ausgewiesen.