Anmerkung:
Sehr geehrte Frau Tolksdorf, sehr geehrter Herr Tolksdorf,
der von Ihnen benannte Bereich liegt in einer verkehrsberuhigten Geschäftsbereich 20 km/h + Zone – Eingeschränktes Halteverbot, Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt, somit ist das Parken an der genannten Stelle unzulässig.
Aus Sicht der Ordnungsbehörde kann der Wunsch nach einem möglichst dem Ziel nahe gelegten Parkplatz zwar nachvollzogen werden. Aus verkehrsrechtlicher Sicht sind jedoch Regelungen zu treffen, welche die Interessen aller am Straßenverkehr Teilnehmenden gleichermaßen berücksichtigen.
Parkmöglichkeiten sind in der Innenstadt von Kyritz in ausreichender Anzahl vorhanden, sodass es auch keinen dringenden Bedarf gibt, an der von Ihnen genannten Stelle am Kirchplatz Parkflächen einzurichten.