Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis.Wir haben ihn an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet.
Nach straßenverkehrsrechtlicher Betrachtung gibt es keinen Grund, die nördliche Zufahrt bzw. Ausfahrt zu verhindern. Die Bötzseestraße ist eine Anliegerstraße in einer Tempo-30-Zone. Es handelt sich auch bei der Bötzseestraße um eine Mischverkehrsfläche, so wie bei allen anderen gleichwertigen Anliegerstraßen in unserem Ort. Diese Straßen haben keinen gesonderten Gehweg, sondern die befestigte Verkehrsfläche darf gemeinsam von allen Verkehrsteilnehmern – Fahrzeuge, Fußgänger, Radfahrer, … - benutzt werden. Dabei ist selbstverständlich eine gegenseitige Rücksichtnahme durch alle Verkehrsteilnehmer erforderlich. Laut Polizeiberichten gibt es in unserem Ort auf den Mischverkehrsflächen in den Tempo-30-Zonen keine Unfallverschwerpunkte.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Gemeinde