Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir haben ihn an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet.
Das Sachgebiet Ordnungsverwaltung teilt dazu Folgendes mit:
Die Prüfung vor Ort ergab, dass bei verkehrsgerechtem Verhalten keine Gefahrensituationen entstehen.
Inwiefern die benannten „brenzligen Situationen“ als Gefahrensituation zu verstehen sind und der Polizei bekannt wurden, lässt sich aufgrund der vom Mitteilenden gemachten Angaben nicht erforschen.
Hier wird kein Anlass gesehen, aktuell eine Veränderung der Verkehrsregelung an der benannten Örtlichkeit anzustreben.
Sofern der/ die Mitteilende tatsächlich eine Veränderung der Verkehrsregulierung dort beabsichtigt, wird auf die zuständige Verkehrsbehörde, das StVA des Landkreises MOL hingewiesen. Diese Behörde nimmt auch Vorschläge und Anträge von natürlichen Personen, also Bürgern, nicht nur von juristischen Personen, entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Gemeinde