Vorschlag Überprüfung und Reduzierung Höchstgeschwindigkeit in der Lehnitzstr. (Hausnummern 1 – 29B)
Kategorie: Straßen und Wege
ID:
369899
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wohne in der Lehnitzstraße und nutze diesen Straßenabschnitt täglich mit dem Fahrrad und gelegentlich mit dem Auto. Dabei ist mir aufgefallen, dass die derzeit erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h zwischen der Lehnitzstraße 1 und der Lehnitzstraße 29B in mehreren Punkten problematisch ist und aus meiner Sicht eine ernsthafte Gefährdung des fließenden Verkehrs, insbesondere von Radfahrern und Fußgängern, darstellt.
Ich möchte daher anregen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit in diesem Bereich zu überprüfen und eine Reduzierung auf 30 km/h in Betracht zu ziehen.
Zur Begründung führe ich folgende Punkte an:
1. Gefährdung des Radverkehrs durch unzureichende Fahrbahnbreite:
Auf der nördlichen Seite befindet sich ein einseitiger Fahrradschutzstreifen, der keinen ausreichenden Sicherheitsabstand zum entgegenkommenden Verkehr – insbesondere zu größeren Fahrzeugen wie Transportern oder LKW – ermöglicht.
2. Zusätzliche Enge durch Parkflächen auf der Südseite:
Zwischen der Kreuzung Bernauer Straße und der Tiefgarageneinfahrt der Passage dürfen Fahrzeuge am Fahrbahnrand parken. Dadurch verengt sich der Verkehrsraum erheblich, insbesondere da es auf dieser Seite keinen Schutzstreifen für Radfahrer gibt. Hinzu kommt, dass immer wieder Fahrzeuge im Halteverbot abgestellt werden. Unter diesen Bedingungen ist eine Geschwindigkeit von mehr als 40 km/h bereits riskant.
3. Hoher Querungsverkehr von Fußgängern und Radfahrern:
In Höhe des Louise-Henriette-Stegs queren zahlreiche Fußgänger und Radfahrer regelmäßig die Lehnitzstraße, um in Richtung Willy-Brandt-Straße bzw. Bahnhof zu gelangen. Eine geringere Fahrgeschwindigkeit würde hier die Sicherheit deutlich erhöhen.
4. Zunahme des Anwohnerverkehrs durch neue Wohnanlage:
Durch die Tiefgaragen-Ein- und Ausfahrten des neuen Wohnkomplexes Lehnitzstraße 23A – 29B mit über 200 Stellplätzen entsteht zusätzlicher Ein- und Ausfahrtsverkehr. Zusammen mit dem bestehenden Fahrzeug-, Rad- und Fußgängerverkehr sowie sichtbehindernden Elementen (z. B. Stromkästen vor Hausnummer 23A) führt dies regelmäßig zu gefährlichen Situationen.
5. Lärmbelastung für Anwohner:
Besonders nachts ist das Überfahren des Kopfsteinpflasters an den Verkehrsinseln bis zur Havel deutlich hörbar und sorgt bei geöffneten Fenstern für erhebliche Lärmbelästigung. Eine niedrigere Geschwindigkeit würde hier spürbar zur Lärmreduktion beitragen.
Aus den genannten Gründen bitte ich um eine verkehrstechnische Überprüfung und eine mögliche Anpassung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h für den genannten Abschnitt der Lehnitzstraße.