Brandenburg an der Havel: Stadtkanal
Brandenburg an der Havel: Jahrtausendbrücke mit St. Johanniskirche
Brandenburg an der Havel: Regattastrecke Kanu - Deutsche Meisterschaft 2016
Brandenburg an der Havel: Blick auf den Dom
Brandenburg an der Havel: Dom
Brandenburg an der Havel: Salzufer

Maerker Brandenburg an der Havel



Bitte tragen Sie keine Meldungen betreffend einer sofortigen Gefahrenabwehr in das Maerker-System ein. Diese sind umgehend bei der Polizei (Tel.: 110) oder der Feuerwehr (Tel.: 112) zu melden.

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Ampelstatus - angenommen (rot)

Fehlende Verkehrssicherheit & Haftungsrisiko – fehlerhafte Beschilderung Zentrumring B1/B102 / Zanderstraße

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 375723
Status: angenommen (rot).

Fehlende Verkehrssicherheit & Haftungsrisiko – fehlerhafte Beschilderung Zentrumring B1/B102 / Zanderstraße Sehr geehrte Damen und Herren, nach Sichtung der Beschilderung und Verkehrsführung am Zentrumring B1/B102 / Abschnitt Zanderstraße Einmündungsbereich THB Brandenburg möchte ich den nachfolgend geschilderten Sachverhalt mitteilen, der nach aktueller Lage eine konkrete Gefährdung für schwächere Verkehrsteilnehmer darstellt und zugleich ein potenzielles Amtshaftungsrisiko für die Stadt und Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg beinhaltet. Trotz Meldung ist dieser seit Monaten ungeklärt. --- 1. Sachverhalt – unklare & widersprüchliche Führung Vor Ort ist Zeichen 241 StVO (getrennter Geh- und Radweg) zweimal angebracht – jedoch in entgegengesetzter Anordnung: Schild 1: links Rad – rechts Fußgänger ca. 15 m weiter: rechts Rad – links Fußgänger Dieser Seitenwechsel ist nicht markiert, nicht begründet und nicht erkennbar. Die Verkehrsflächen sind somit nicht eindeutig zuordenbar, was zu Konflikten zwischen Fußgängern und Radfahrenden führt – insbesondere bei Kindern, Senioren, rollstuhl- und kinderwagenführenden Personen sowie bei eingeschränkter Sicht. --- 2. Rechtliche Bewertung a) Verstoß gegen StVO / VwV-StVO Nach VwV-StVO zu Zeichen 241 StVO muss die Trennung „eindeutig und durchgehend erkennbar sein“. Ein Wechsel ohne Bodenmarkierung / Hinweis ist nicht zulässig. Die gezeigte Kombination mit Richtungspfeil ist nicht amtlich eingeführt (Anlage 2 StVO) und darf nicht verwendet werden. b) Verstoß gegen RSA 21 / ERA 2010 / EFA / DIN 18040 Laut RSA 21 müssen Engstellen und besondere Führungen rot-weiß gesichert und deutlich erkennbar gestaltet sein. Eine örtliche Führung überblickbar und barrierefrei zu gestalten, ist Pflicht. c) Grundsatz nach § 1 StVO Die StVO verlangt ausdrücklich die besondere Rücksicht auf die schwächsten Verkehrsteilnehmer. Dies gilt umso mehr im Umfeld der THB, des Zanderstraßen-Übergangs und der Schulwege. Die Ampelschaltung für Radfahrer und Fußgänger als Bedarfsschaltung zu realisieren, verletzt die Vorgaben des Brandenburger Mobilitätsgesetz und der Vorgang StVO VwV Erweiterte Anordnungsgrundlagen: § 45 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 der StVO wurde ergänzt, um Maßnahmen auch aus Gründen des Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes sowie zur Unterstützung der geordneten städtebaulichen Entwicklung zu ermöglichen. d) Amtshaftung nach § 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG Wird fehlerhaft beschildert und kommt es zu einem Unfall, kann die Stadt i.V.m. haftbar. Eine bestehende Gefahrenstelle darf nicht ignoriert werden, sobald auf sie hingewiesen wurde. ➤ Ab Kenntnis besteht Handlungspflicht. Der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg wurde per DAB aufgefordert nachzubessern. --- 3. Erforderliche Maßnahmen Wir fordern daher: A) Prüfung unter Einbindung Straßenverkehrsbehörde Bauaufsicht Bauamt (zuständig für Ampelanlagen im Stadtgebiet) ggf. Behinderten-/Mobilitätsbeauftragten der Stadt Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg B) kurzfristig Lösungen für Dauerbaustelle bis Jahr 2031 -Rückbau eines der Schilder VZ 241 StVO (getrennter Geh- und Radweg), -Entfernung unzulässiger Zusatzbeschilderung (Pfeiltabelle) -Anpassung der LSA an aktuelle Verkehrsführung der Fußgänger und Radfahrer mit (Entfernung der bedarfsschalter Alternative dauerhaft Bedarf) C) Schriftliche Rückmeldung über die geplanten Schritte zur Gefahrenbeseitigung --- 4. Hinweis für die Akte Mit der Kenntnisnahme dieser Meldung entsteht eine Amtspflicht zur Prüfung. Im Falle eines Unfalls ist die Stadt nach aktueller Rechtsprechung nicht mehr „unwissend“, sondern belastbar informiert. --- Im Interesse der Verkehrssicherheit fordern wir eine kurzfristige Bearbeitung und eine umgehende Behebung.


Zanderstraße 3
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22.11.2025, 10:19 Uhr

 

 Anmerkung:


24.11.2025 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wird an das zuständige Amt sowie dem Landesbetrieb Straßenwesen übergeben.

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - angenommen (rot)

Wiederkehrend Gehwegsbereich vollständig zugeparkt am Bahnhof Kirchmöser

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 375708
Status: angenommen (rot).

Wiederkehrend Gehwegsbereich vollständig zugeparkt am Bahnhof Kirchmöser Kann man bitte baulich nachbessern, damit der nur einseitig durchgängige Gehweg auch benutzbar ist.

Kirchmöser
Bahnhofstraße
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21.11.2025, 20:54 Uhr

 

 Anmerkung:


24.11.2025 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wird an das zuständige Amt übergeben.

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - in Arbeit (gelb)

Weiterhin herrenloses Fahrrad

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 375629
Status: in Arbeit (gelb).

Mit ID 362695 vom 21.08.2025 wurde ein herrenloses blaues Fahrrad an der Ecke Hauptstr./ Lindenstr. gemeldet. Leider steht das Fahrrad weiterhin unverändert dort.

Neustadt
Hauptstraße
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21.11.2025, 09:21 Uhr

 

 Anmerkung:


21.11.2025 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wird an das zuständige Amt übergeben.

24.11.2025 - Das Amt für Abfallwirtschaft, Bodenschutz und Grünflächen hat die Bearbeitung übernommen.

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Sperrmüllhaufen

Kategorie: Abfall/Müll
ID: 375607
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

An der Alexisstr./Ecke Felsbergstr. neben den Werkstoffcontainern hat jemand seinen Sperrmüll am Straßenrand abgelegt. Allmählich wird es immer mehr.


Willibald-Alexis-Straße
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21.11.2025, 06:11 Uhr

 

 Anmerkung:


21.11.2025 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wird an das zuständige Amt übergeben.

21.11.2025 - Das Amt für Abfallwirtschaft, Bodenschutz und Grünflächen hat die Bearbeitung übernommen.

26.11.2025 - Das Amt für Abfallwirtschaft, Bodenschutz und Grünflächen teilt mit, dass die Abholung veranlasst wurde.

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Kleidercontainer

Kategorie: Abfall/Müll
ID: 375561
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Die Kleidercontainer sind so voll,das mal wieder Kleidung am Schützenwort sich überall verteilt. Es wäre schön wenn der Betreiber die Container einfach abbaut.


Steinles Berg 20
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20.11.2025, 17:59 Uhr

 

 Anmerkung:


21.11.2025 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wird an das zuständige Amt übergeben.

21.11.2025 - Das Amt für Abfallwirtschaft, Bodenschutz und Grünflächen hat die Bearbeitung übernommen.

21.11.2025 - Das Amt für Abfallwirtschaft, Bodenschutz und Grünflächen teilt Folgendes mit:
Der Sammler für Altkleider am dortigen Standort ist informiert worden.

 

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