Rattenplage
Kategorie: Tiere/Ungeziefer
ID:
324717
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
Anmerkung:
13.11.2024 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wird an das zuständige Amt übergeben.
14.11.2024 - Sehr geehrte Damen und Herren,
die von dem Rattenbefall betroffene Fläche ist privates, aber öffentlich zugängliches Gelände. Das bedeutet, dass die Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen durch die Hausverwaltung durchgeführt werden müssen. Die Hausverwaltung wurde bereits über den Rattenbefall informiert.Sollten Sie weitere Fragen oder Anliegen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Rawad Alshaikh
Gesundheitsingenieur