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Brandenburg an der Havel: Blick auf den Dom
Brandenburg an der Havel: Dom
Brandenburg an der Havel: Salzufer

Maerker Brandenburg an der Havel



Bitte tragen Sie keine Meldungen betreffend einer sofortigen Gefahrenabwehr in das Maerker-System ein. Diese sind umgehend bei der Polizei (Tel.: 110) oder der Feuerwehr (Tel.: 112) zu melden.

Es gibt aktuell 1349 Hinweise für Brandenburg an der Havel.
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Ampelstatus - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Antwort an die Stadtverwaltung Brandenburg – Rückmeldung zur Maerker-Meldung ID 374078

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 374874
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Antwort an die Stadtverwaltung Brandenburg – Rückmeldung zur Maerker-Meldung ID 374078 Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Rückmeldung vom 14.11.2025. Leider muss ich darauf hinweisen, dass die Begründung des Tiefbauamtes in mehrfacher Hinsicht nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht und so nicht bestehen bleiben kann. --- 1. Die Antwort ist fachlich unzulässig, da Abstimmung zwischen Tiefbauamt und Bauaufsicht fehlt Die Stellungnahme des Tiefbauamtes beschränkt sich darauf, die Hindernisse als „notwendig“ zu bezeichnen. Das beantwortet jedoch nicht die Frage meiner Meldung: ✔ Sind die Hindernisse auf Radwegflächen gemäß StVO, StVZO, VwV-StVO und RSA 21 zulässig? Diese Frage betrifft eindeutig die Verkehrssicherungspflicht und die baurechtliche Gefahrenabwehr, weshalb eine Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde und ggf. der Bauaufsicht zwingend erforderlich ist. Eine einseitige Bewertung („genügend Platz“, „nicht gefährlich“) ersetzt keine Richtlinienprüfung und ist damit unzureichend. --- 2. RSA 21 – Rot-weiße Markierungspflicht bei Engstellen und Hindernissen Die RSA 21 (Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen) sind verbindliche technische Regeln – sie sind keine Empfehlung, sondern müssen eingehalten werden. Kernpflichten nach RSA 21: Hindernisse im Verkehrsraum müssen rot-weiß gekennzeichnet werden (Kategorie VZ 600/605, Baken, Leitborde) Auf Radverkehrsanlagen dürfen Hindernisse nicht unmarkiert stehen Engstellen müssen geführt und gesichert werden Bei unvermeidbaren Hindernissen muss die Stadt immer prüfen: Mindestbreite Restbreite nach ERA Nutzergruppen (insbesondere mobilitätseingeschränkte Personen) Die von Ihnen dargestellten grauen Fußplatten sind keine zulässige Sicherung nach RSA 21. Die Aussage „der Bereich ist gut ausgeleuchtet“ hat keinen Einfluss auf die Markierungspflicht. Die Pflicht gilt immer, unabhängig von Tageszeit oder Beleuchtung. --- 3. Warum die Stadt besonders die schwächsten Verkehrsteilnehmer schützen muss Radwege sind nach § 2 StVO eigenständige Fahrbahnen – sie müssen hindernisfrei sein. Der Hinweis „man könne seitlich vorbeifahren“ verkennt die Realität: Rollstuhlfahrer benötigen 90–150 cm Mindestbreite Eltern mit Kinderwagen benötigen stabile, ebene Flächen ohne Kippkanten Kinder auf Fahrrädern können Engstellen nicht sicher einschätzen Menschen mit Sehbehinderung erkennen nicht markierte Hindernisse nicht Lieferverkehr / Kurierdienste benutzen diese Wege ebenfalls Die Behörde darf sich nicht darauf zurückziehen, „für geübte Radfahrer sei genug Platz“, denn nach StVO und Gleichstellungsrecht sind die schwächsten Verkehrsteilnehmer maßgeblich. Dies ergibt sich u. a. aus: § 1 StVO (gegenseitige Rücksicht, Schutz der Schwächsten) Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) ERA / EFA (Einheitliche Radverkehrsstandards) § 3 BbgBO (Allgemeine Anforderungen, Verkehrssicherheit) --- Fazit Die Aussage des Tiefbauamtes („nicht gefährlich“, „genügend Platz“) ist aus Sicht der geltenden Regeln nicht haltbar. Ich bitte daher um: 1. Überprüfung unter Einbindung der Straßenverkehrsbehörde und Bauaufsicht 2. Nachweisliche RSA-21-konforme Absicherung (rot/weiß, Markierungspflicht) 3. Sicherstellung der Barrierefreiheit und Berücksichtigung aller Verkehrsteilnehmer 4. Korrektur der Maerker-Rückmeldung, da diese irreführend ist


Krakauer Landstraße
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16.11.2025, 13:27 Uhr

 

 Anmerkung:


17.11.2025 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wird an das zuständige Amt übergeben.

18.11.2025 - Das Tiefbauamt teilt mit:

"Die Absicherung an der Schleusenbrücke wird nachgebessert."

 

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Ampelstatus - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Sitzbank am Spielplatz defekt

Kategorie: Vandalismus
ID: 374860
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Sitzbank neben der Rutsche ist defekt



16.11.2025, 11:04 Uhr

Foto: Sitzbank am Spielplatz defekt

 

 Anmerkung:


17.11.2025 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser ist bereits bekannt und befindet sich in der Bearbeitung.

 

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Ampelstatus - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Walnussbaum

Kategorie: Öffentliches Grün/Spielplatz
ID: 374843
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Wann wird der Walnussbaum Schmerzker Ring Ecke Brunnenstraße geschnitten? Die erste Rückmeldung war, dass er nach dem Laubabfall geschnitten werden soll. Nun liegt das Laub unter dem Baum und er wurde noch nicht beschnitten. Einige Äste reichen bis zur Straßenlaterne und wenn der Baum wieder Blätter trägt, verdunkelt sich dadurch die Beleuchtung.

Schmerzke
Schmerzker Ring 2
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16.11.2025, 08:04 Uhr

 

 Anmerkung:


17.11.2025 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wird an das zuständige Amt übergeben.

17.11.2025 - Das Amt für Abfallwirtschaft, Bodenschutz und Grünflächen hat die Bearbeitung übernommen.

21.11.2025 - Der Nussbaum ist Bestandteil der Ausschreibung Baumpflegearbeiten 2025/26.
Bis zum erneuten Blattaustrieb sollten die Arbeiten ausgeführt sein.

 

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Ampelstatus - erledigt (grün)

etliche Schrotträder am Bahnhof Kirchmöser müssen entfernt werden - im Aktuellen Zustand ist Barrierefreier Zugang zum Bahnhof stark eingeschränkt

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 374837
Status: erledigt (grün).

etliche Schrotträder am Bahnhof Kirchmöser müssen entfernt werden - im Aktuellen Zustand ist der Barrierefreie /-arme Zugang zum Bahnhof stark eingeschränkt

Kirchmöser
Bahnhofstraße
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15.11.2025, 23:22 Uhr

 

 Anmerkung:


17.11.2025 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wird an das zuständige Amt übergeben.

24.11.2025 - Das Amt für Abfallwirtschaft, Bodenschutz und Grünflächen hat die Bearbeitung übernommen.

27.11.2025 - Das Amt für Abfallwirtschaft, Bodenschutz und Grünflächen teilt Folgendes mit:
Dieser Vorgang liegt nicht in unserem Zuständigkeitsbereich, da die Stadt Brandenburg an der Havel nicht Eigentümer des Grundstücks ist.

 

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Ampelstatus - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Verunstaltete haltestelle

Kategorie: Vandalismus
ID: 374795
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Total verunstaltet könnte mal neu gestrichen werden

Kirchmöser
Schulstraße 18
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15.11.2025, 16:36 Uhr

 

 Anmerkung:


17.11.2025 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wird an das zuständige Amt übergeben.

18.11.2025 - In diesem Jahr werden keine Reinigungsarbeiten mehr durchgeführt.

 

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